– Mitgliedsbeiträge ab Januar 2018:
1. Mitglied | 85,00 € pro Jahr |
2. Mitglied | 65,00 € pro Jahr |
1. Kind (bis 18 Jahre) | 60,00 € pro Jahr |
2. Kind (bis 18 Jahre) | 50,00 € pro Jahr |
Familienbeitrag | 210,00 € pro Jahr |
Eltern-Kind-Beitrag | 125,00 € pro Jahr |
Aufnahmegebühr | 10,00 € |
– Auszug aus der Satzung
1. Die Mitgliedschaft beginnt erst nach Annahme des Antrages durch den Vereinsvorstand.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Die Mitgliederbeiträge sind jährlich zu entrichten. Wer nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt zahlt eine Verwaltungsgebühr von 5,00 €.
Sie werden im Einzugsverfahren abgebucht.
Der Jahresbeitrag ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn ein Mitglied während des Jahres aus dem Verein austritt.