Schutzkonzept

Schutzkonzept des 

Oberbarmer Turnerbund 1888 Wuppertal e.V.

1. Einleitung und Zielsetzung

Der Oberbarmer Turnerbund 1888 Wuppertal e.V. versteht sich als sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ziel dieses Schutzkonzeptes ist es, Grenzverletzungen, Gewalt, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und Machtmissbrauch vorzubeugen, sowie klare Handlungswege für Verdachts- und Notfälle festzulegen.
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2. Grundsätze und Leitlinien des Vereins

  • Wir achten die Würde aller Vereinsmitglieder.
  • Wir fördern eine Kultur der Offenheit und Transparenz.
  • Wir tolerieren keinerlei Form von Gewalt – körperlich, psychisch, sexualisiert oder digital.
  • Alle Verantwortlichen verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang und verantwortungsvoller Nähe-Distanz-Gestaltung.

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3. Verantwortlichkeiten

Vorstand

  • Gesamtverantwortung für das Schutzkonzept
  • Benennung einer(s) Kinderschutzbeauftragten
  •  Sicherstellung der Fortbildung aller Trainer:innen

Kinderschutzbeauftragte:
            Fiona Neumann, Antje Abel

  • Ansprechperson für Kinder, Eltern, Trainer:innen
  • Dokumentation und Weitergabe von Verdachtsfällen
  • Koordination der Präventionsmaßnahmen

Trainer:innen & Übungsleiter:innen

  • Umsetzung der Schutzmaßnahmen
  • Aufklärung der Kinder über Regeln und Rechte
  • Teilnahme an Fortbildungen
  • Einhaltung des Verhaltenskodex

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4. Präventionsmaßnahmen

4.1 Ehren- und Hauptamt: Auswahl & Überprüfung

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses alle 5 Jahre
  • Persönliche Gespräche vor der Einstellung
  • Verpflichtung zum Verhaltenskodex

4.2 Verhaltenskodex für Trainer:innen (Kurzfassung)

  • Körperkontakt nur wenn notwendig und transparent (Hilfestellungen)
  • Kein Alleinsein mit einem Kind in nicht einsehbaren Räumen
  • Kommunikation mit Kindern ausschließlich über offizielle Kanäle
  • Keine privaten Treffen oder Geschenke
  • Respektvolle Sprache und konsequentes Unterbinden von Schikanen
  • (→ Den vollständigen Kodex kannst du auf Wunsch bekommen)

4.3 Gestaltung eines sicheren Trainingsumfelds

  • Einsehbare Trainingsräume
  • Mindestens zwei Verantwortliche bei Kindergruppen
  • Klare Regeln für Umkleiden und Dusche:
  • Trainer:innen betreten diese nur in Notfällen
  • Getrennte Bereiche für Kinder und Erwachsene

4.4 Fortbildungen

  • Jährliche Schulungen zu:
  • Prävention sexualisierter Gewalt
  • Kommunikation und Konfliktmanagement
  • Erkennen von Verhaltensauffälligkeiten

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5. Umgang mit Nähe und Distanz

  • Hilfestellungen werden angekündigt und erklärt.
  • Kinder dürfen Hilfestellungen ablehnen.
  • Lob erfolgt respektvoll und ohne körperliche Grenzüberschreitungen.
  • Foto- und Videoaufnahmen nur mit Einverständnis.

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6. Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten

6.1 Beteiligung der Kinder

  • Gemeinsame Erarbeitung von Trainingsregeln
  • Regelmäßige Feedbackrunden
  • Anonyme Beschwerdemöglichkeit (Briefkasten Geschäftsstelle)

6.2 Information der Eltern

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7. Vorgehen bei Verdachtsfällen

7.1 Grundsätze

  • Schutz des Kindes hat Priorität
  • Ruhe bewahren, nicht selbst ermitteln
  • Dokumentation sichern
  • Vertraulichkeit wahren

7.2 Handlungsleitfaden

  • Hinsehen & ernst nehmen
    Hinweise, Aussagen oder Verhaltensauffälligkeiten dokumentieren
  • Kinderschutzbeauftragte informieren
  • Gespräch mit dem Kind (nur wenn notwendig und ohne Suggestivfragen)
  • Einbeziehung externer Fachstellen
  • Jugendamt
  • Beratungsstellen, z.B. Kinderschutzbund
  • Vorläufige Schutzmaßnahmen treffen (z. B. Suspendierung eines beschuldigten Trainers)
  • Information des Vorstands
  • Abschluss & Evaluation des Falls

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8. Dokumentation

  • Alle Vorfälle oder Auffälligkeiten werden schriftlich festgehalten (Datum, Beteiligte, Wortlaut, Beobachtungen).
  • Dokumente werden vertraulich und sicher aufbewahrt (nur Vorstand & Kinderschutzbeauftragte).

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9. Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit

  • Veröffentlichung des Schutzkonzepts auf der Vereinswebsite
  • Vorstellung auf Mitgliederversammlungen
  • Transparente Kommunikation im Krisenfall

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10. Evaluation & Weiterentwicklung

  • Jährliche Überprüfung des Schutzkonzepts
  • Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben oder Vorkommnisse
  • Fortlaufende Qualifizierung des Personals

Wuppertal, den 01.02.2026